• Einfach, schnell und unbürokratisch

  • Monatliche Mindestrate von 25,– Euro

  • Individuelle Laufzeiten bis zu 48 Monaten

  • Stundung von Raten

  • Sonderzahlungen oder vorzeitige Ablöse jederzeit kostenfrei möglich

  • Bei einer Gesamtlaufzeit bis zu 6 Monaten zins- und gebührenfrei

Bei Ihrer Zahngesundheit zu sparen, kann in ein paar Jahren
schmerzhaft und teuer werden. Daher fragen Sie Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt nach Ihrer optimalen Versorgung.
Mit uns hat die Praxis einen Dienstleister an ihrer Seite, der
attraktive Finanzierungsmodelle für Ihre Eigenbeteiligung
anbietet.
So einfach ist die Teilzahlung:
Sie selbst bestimmen die Höhe der Raten oder die Dauer der
Laufzeit. So haben Sie es in der Hand, wie hoch die monatliche Belastung ausfallen darf. Sie entscheiden auch, ob die
einzelnen Zahlungen zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte fällig werden.
So funktioniert die kostenlose Teilzahlung:
Sofern Sie Ihre Rechnung in 2 bis maximal 6 gleich hohen Monatsraten bezahlen, entstehen Ihnen aus der Teilzahlung
keinerlei Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Teilzahlungswunsch und die erste Rate innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingehen. Außerdem ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum vollständig von Ihnen auszugleichen.

Laufzeiten und Kosten:
Bei einer Teilzahlungsvereinbarung mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als 6 Monaten ab Rechnungsdatum entstehen
folgende Finanzierungskosten:
Zinsen pro Monat
7–12 Monate 0,43 % p. M.*
13–48 Monate 0,63 % p. M.
Die Bedingungen und Finanzierungskosten (Zinsen pro Monat) werden in der Ihnen gesondert zugehenden Teilzahlungsvereinbarung genannt – die Zinsen werden ab Rechnungsdatum aus dem offenen Rechnungsbetrag erhoben.

* Der Zinssatz setzt einen Eingang des Teilzahlungswunsches innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum voraus.
Die monatliche Mindestrate beträgt 25,– Euro, die maximale Laufzeit höchstens 48 Monate.

Ratenstundung: Um einen etwaigen finanziellen Engpass überbrücken zu
können, bieten wir Ihnen die kostenlose Ratenstundung an (max. eine Rate pro
Laufzeitjahr). Eine kurze schriftliche Mitteilung genügt.

Sonderzahlungen:
Sie können jederzeit kostenfrei Sonderzahlungen leisten.

Vorzeitige Ablösung: Die Teilzahlungsvereinbarung kann jederzeit vorzeitig und ohne weitere Kosten abgelöst werden. Ihr Teilzahlungsangebot
fordern Sie ganz einfach mit anhängendem Teilzahlungswunsch oder unter
www.dzr.de/tzv an.